Vollstreckungsverfahren

Vollstreckungsverfahren
1. Begriff: Staatliches Verfahren zur Durchsetzung eines Anspruchs des Gläubigers gegen einen Schuldner unter Inanspruchnahme staatlichen Zwanges.
- 2. Vollstreckungsbehörde: Die Finanzbehörden vollstrecken Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird, im Verwaltungsweg grundsätzlich selbst (§ 249 I AO).
- 3. Vollstreckung wegen Geldforderungen: Sie erfolgt sowohl in das bewegliche Vermögen des Vollstreckungsschuldners – regelmäßig durch Sach- und Forderungspfändung ( Pfändungsverfügung,  Einziehungsverfügung) – als auch in sein unbewegliches Vermögen – regelmäßig durch Eintragung von Sicherungs- bzw. Zwangshypotheken und Zwangsversteigerung bzw. -verwaltung. Daneben kann die  eidesstattliche Versicherung abgenommen werden. Als Sicherungsmaßnahme kommt die Anordnung eines  Arrestes in Betracht. Schließlich kann die Vollstreckungsbehörde sog.  rückstandsunterbindende Maßnahmen ergreifen.
- 4. Vollsteckung wegen anderer Leistungen als Geldforderungen:  Zwangsmittel.

Lexikon der Economics. 2013.

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